Arbeitserprobung
- Die Arbeitnehmer erhalten ein ortsübliches Gehalt
- Die Arbeitserprobung erfolgt zur beruflichen Rehabilitation und Feststellung der Eignung für die Eingliederung in das Arbeitsleben
- Die Teilnehmer werden von der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsagentur Riesa/Meißen zugewiesen
- Mit den Teilnehmern wird ein versicherungs- und rentenpflichtiges befristetes Arbeitsverhältnis für zwei bzw. höchstens drei Monate abgeschlossen
- Die Vermittlung und die Kosten übernimmt die Arbeitsagentur zu 100 %
- Die Teilnehmer werden in folgenden Arbeitsfeldern eingesetzt: Catering, Küche, Restaurant, Wasch- und Nähstube, Beherbergung, hauswirtschaftlicher Bereich sozialer Möbeldienst, Stadtgärtnerei, Lehrbaustellen in öffentlichen Grundstücken und Gebäuden, "Hauswirtschaftschaftliches Begegnungszentrum"